Profil

Schlosser/Metallbaumeister, Schweißfachmann, VdS Security-Beauftragter
Von der Handwerkskammer Dortmund öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk

Eckardstr. 91
58453 Witten
Tel: 02302 - 94 17 040
Fax: 02302 - 94 17 041
Mobil: 0177 - 2 40 73 51
eMail: r.hasselberg@gutachter-hasselberg.de

Meine Tätigkeit als Sachverständiger/Gutachter für das Schlosser/Metallbauhandwerk richtet sich an Privatpersonen, Gerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Kammergericht, Bundesgerichtshof), Berufsverbände, Versicherungen, Haus- und Grundstücksverwaltungen, Vereine, Wohnungs- und Hausmieter, Rechtsanwälte, Schiedsmänner, Hauseigentümer, Bauunternehmen, Schlosser/Metallbaubetriebe, Verwaltungen, Schließ- und Sicherungsunternehmen, usw.

Um bei Problemen und oder Streitfällen z. B.

  •     bei Türen und Toren, Schiebetore, Rolltore usw. aus Stahl und Aluminium
  •     Gitter und Geländer, Fenstergitter, Balkongeländer, Zäune
  •     Stahltreppen und TreppengelÄnder
  •     Fenster aus Stahl und Aluminium
  •     Schaufenster aus Leichtmetall
  •     Markisen
  •     Wintergärten
  •     Fassaden
  •     Sicherheits- und Schließtechnik (Prävention-Einbruchschäden, Schloss, Beschlag-Schließanlagen, usw.)
  •     Konstruktionen aus Stahl, Aluminium, Edelstahl (Kompetenzzentrum Be- und Verarbeitung Edelstahl Rostfrei)
  •     Befestigung von Bauteilen (Competenz-Center Befestigunstechnik (Fischer))
  •     Mangelbehaftete Ausführungen von Schlosser/Metallbauarbeiten usw.

zu beraten, zu planen und/oder entsprechende Privatgutachten, Gerichtsgutachten oder Schiedsgutachten als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Schlosser/Metallbauerhandwerk zu erstellen.

Der Sachverständigen/Gutachter-Auftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

In allen Fällen des Sachverständigen/Gutachter-Auftrag ist ein schriftlicher Sachverständigen/Gutachtervertrag erforderlich, welcher vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist und die Pflichten, Rechte und die Sachverständigen/Gutachterentlohnung regelt.

Dieser Sachverständigen/Gutachtervertrag ist von der Handwerkskammer erstellt, wobei sich die Aufgabenstellung für die Erstellung des Gutachtens nach den Angaben des Auftragsgebers richtet.

Ein qualifiziertes sowie aussagekräftiges Sachverständigengutachten kann nicht unter Zeitdruck erstellt werden. Es bedarf ausreichender Zeit die Sachlage zu klären, die benötigte Ortsbesichtigung durchzuführen, Auskünfte sowie benötigte Unterlagen einzuholen, zu sichten und auszuwerten um nach besten Wissen und Gewissen ein Sachverständigen Gutachten zu erstellen.